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Patentansprüche

1. Vorrichtung zum Füllen eines Sackes mit Elementen, die von einem durch eine Einrichtung erzeugten Strom mitgeführt werden, wobei diese Vorrichtung einen dieser Einrichtung (T) zugeordneten steifen Aufbau (1) aufweist, der sich in den Sack (8) einfügt und diesen trägt, wobei der steife Aufbau (1) erlaubt, das innere Volumen des Sackes in ein Fach (4), das zur Füllung mit den Elementen bestimmt ist, und in ein Fach (5) einzuteilen, das zum Entleeren der die Elemente mitführenden Luft bestimmt ist, dadurch gekennzeichnet, dass der steife Aufbau (1) mindestens zwei Platten aufweist, die eine gemeinsame Kante haben und im Wesentlichen senkrecht zueinander sind, nämlich eine erste Platte (2) für den Einlass eines Luft/Elemente-Stromes, die eine Öffnung (6) aufweist und auf der sich der Sack (8) teilweise so befestigt, dass er das Füllvolumen (4) bildet, und eine zweite Platte (3, 21) für den Auslass eines Luftstromes, die sich in den Sack (8) einfügt und derart geformte Öffnungen (9) aufweist, dass der Auslass des Luftstromes des Füllvolumens (4) in das Entleerungsvolumen (5) des Sackes erlaubt wird, wobei zugleich der Durchgang der Elemente verhindert wird.


2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass der Sack (8) gegenüber Luft dicht ist.


3. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens eine Klappe (10, 19, 20, 37, 38, 39) aufweist, welche den Luft/Elemente-Strom, der in das Füllvolumen (4) eintritt, derart lenkt, dass die Füllung des dichten Sackes (8) optimiert wird.


4. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, dass sich mindestens eine dieser Klappen (49) auf beiden Seiten mindestens einer Platte (3) derart erstreckt, dass sie einen Teil im Inneren des Füllvolumens und einen Teil (50) außerhalb des Füllvolumens aufweist.


5. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass sie Anschlagmittel (11, 12, 13, 14, 15) außerhalb des Sackes aufweist.


6. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass sie Anschlagmittel (32, 33, 481, 57, 58) ganz oder teilweise an einer Leitung (48, 55) mit der Funktion, den Luft/Elemente- Strom in den Sack zu bringen, aufweist.


7. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die erste Platte (2) für den Einlass eines Luft/Elemente-Stromes in einer im Wesentlichen vertikalen Ebene liegt.


8. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Platte (3, 36) für den Auslass eines Luftstromes in einer im Wesentlichen horizontalen oder vertikalen Ebene liegt.


9. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Klappe (10, 19, 20, 37, 38, 39) an einer oder den beiden Platten (2, 3, 36) entlang einer Längs- und/ oder Querachse des Aufbaus (1) befestigt ist, wobei sie mit der Platte einen Winkel derart bildet, dass der Luft/Elemente-Strom zum Boden des Sackes hin gelenkt wird, wobei sich dieser Winkel je nach der Füllung
des Sackes verringert.


10. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass sie komplementäre Platten (16, 16’) aufweist, die sich senkrecht zu der ersten (2) und der zweiten Platte (3, 36) erstrekken und eine mit jeder der ersten und zweiten Platte gemeinsame Kante aufweisen.


11. Vorrichtung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, dass die komplementären Platten (16, 16’) mindestens eine den Luft/Elemente-Strom lenkende Klappe (19, 20) aufweisen.


12. Vorrichtung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, dass jede komplementäre Platte (16, 16’) eine zweite parallele Platte (17,17’) derart aufweist, dass ein V oder ein U gebildet wird, dessen Scheitel an der Seite des Entleerungsvolumens (5) so sitzt, dass Kanäle (18, 18’) zur Luftentleerung gebildet werden.


13. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel des Sackes an dem Aufbau einen Rand (7) aufweisen, der an dem Umfang der Einlassplatte (2) für den Luft/Elemente-Strom angeordnet ist, auf welchem sich die Krempe des Sackes aufbringt.


14. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die Einlassplatte (2) für den Luft/Elemente-Strom mehrere Klappen aufweist, wobei die in dem oberen Teil der Platte gelegenen Klappen (38) in das Innere des Sackes und nach oben gerichtet sind, und die in dem unteren Teil der Platte gelegenen Klappen (39) in das Innere des Sackes und nach unten gerichtet sind.


15. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die Elemente pflanzliche Abfälle, Früchte, Schnee oder Sand sind.


16. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass sie Mittel (41) aufweist, um den aus dem Entleerungsvolumen austretenden Luftstrom zum Boden hin zu führen, damit ein Schleudern der noch in dem Luftstrom enthaltenen Teilchen oder die Verunreinigung mit dem nichtgefilterten Rückstand vermieden wird.


17. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass sie Mittel (41) aufweist, um den aus dem Entleerungsvolumen austretenden Luftstrom derart zu leiten, dass dieser Strom angesaugt und in der Schnittkammer (45) einer Einrichtung rezykliert wird.


18. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass sie Mittel (51) aufweist, um zwei Positionsarten bezüglich einer Einrichtung, auf der sie montiert ist, anzunehmen: eine Benutzungsposition, wobei sich die zweite Platte in einer horizontalen Ebene befindet, und eine Position, in der gleichzeitig aufgestellt und erlaubt wird, den Sack in der Vorrichtung anzuordnen, wobei sich die zweite Platte dann erneut in einer im Wesentlichen horizontalen Ebene nach einer Drehung von ungefähr + oder - 180° befindet, d.h., dass sie bezüglich ihrer Benutzungsposition gedreht ist, wobei der genaue Drehwinkel von der Form des dem Anschlag dienenden Motors abhängt.


19. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass sie ferner eine Schutzplatte (46) aufweist, die unter einem Sack (47) positioniert ist, um ihn vor Rissen zu schützen.


20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 und 19,
dadurch gekennzeichnet, dass wenn die Vorrichtung in Abstellposition angeordnet ist, die Schutzplatte (46) entlang einer horizontalen Achse (52) schwenkt, um eine Leitung (48) zu schließen, welche den aus einer Schnittkammer (45) austretenden
Luft/Elemente-Strom in die Vorrichtung bringt, um den Zugang zu den Schneidmessern der Schnittkammer (45) zu schützen und so ein Zurückkehren in die Abstellposition bei völliger Sicherheit zu erlauben.


21. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung ein Rasenmäher, ein Freischneidegerät, eine Grasmähmaschine, ein Aufreißer, ein Brecher, ein Aspirator oder ein Früchtesammler ist.


22. Rasenmäher mit einem Hauptträger (21), der mit einem Antriebsmotor (22), zwei Vorderrädern (23), zwei Hinterrädern (24) und einem zentralen Schneidgehäuse (25), in welchem mindestens zwei um eine zum Boden im Wesentlichen senkrechte
Achse (27) rotierende Messer befestigt sind, versehen ist, wobei mindestens zwei Messer einen Strom von Luft und Abfällen erzeugen, der radial unter der Wirkung einer Zentrifugalkraft in Richtung einer Auslassöffnung (28) entleert wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Rasenmäher ferner eine Vorrichtung zum Füllen eines Sackes mit pflanzlichen Abfällen aufweist, die durch einen von dem Rasenmäher erfolgten Strom mitgeführt werden, wobei der Rasenmäher einen steifen Aufbau (1) aufweist, welcher der Einrichtung (T) zugeordnet ist, und der sich in den Sack einfügt und den Sack (8) trägt, wobei der steife Aufbau (1) erlaubt, das innere Volumen des Sackes in ein Fach (4), das für die Füllung mit pflanzlichen Abfällen bestimmt ist und in ein Fach (5), das für die Entleerung der die pflanzlichen Abfälle mitführenden Luft bestimmt ist, aufzuteilen, wobei die Vorrichtung nahe an der Auslassöffnung (28) angebracht ist und der steife Aufbau (1) mindestens zwei Platten aufweist, die eine gemeinsame Kante haben und im Wesentlichen senkrecht zueinander sind, nämlich eine erste Platte (2) für den Einlass eines Luft/Elemente-Stromes mit einer Öffnung (6), auf der der Sack (8) teilweise derart befestigt, dass das Füllvolumen (4) gebildet wird, und eine zweite Platte (3, 21) für den Auslass eines Luftstromes, die sich in den Sack (8) einfügt und Öffnungen (9) aufweist, die derart gebildet sind, dass der Auslass des Luftstromes aus dem Füllvolumen (4) in das Auslassvolumen (5) des Sackes erlaubt wird, wobei zugleich der Durchgang der Elemente verhindert wird.

Patent bild

 

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