Patentansprüche
1. Vorrichtung zum Füllen eines Sackes mit Elementen, die von einem durch eine Einrichtung erzeugten Strom mitgeführt werden, wobei diese Vorrichtung einen dieser Einrichtung (T) zugeordneten steifen Aufbau (1) aufweist, der sich in den Sack (8) einfügt und diesen trägt, wobei der steife Aufbau (1) erlaubt, das innere Volumen des Sackes in ein Fach (4), das zur Füllung mit den Elementen bestimmt ist, und in ein Fach (5) einzuteilen, das zum Entleeren der die Elemente mitführenden Luft bestimmt ist, dadurch gekennzeichnet, dass der steife Aufbau (1) mindestens zwei Platten aufweist, die eine gemeinsame Kante haben und im Wesentlichen senkrecht zueinander sind, nämlich eine erste Platte (2) für den Einlass eines Luft/Elemente-Stromes, die eine Öffnung (6) aufweist und auf der sich der Sack (8) teilweise so befestigt, dass er das Füllvolumen (4) bildet, und eine zweite Platte (3, 21) für den Auslass eines Luftstromes, die sich in den Sack (8) einfügt und derart geformte Öffnungen (9) aufweist, dass der Auslass des Luftstromes des Füllvolumens (4) in das Entleerungsvolumen (5) des Sackes erlaubt wird, wobei zugleich der Durchgang der Elemente verhindert wird.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass der Sack (8) gegenüber
Luft dicht ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens eine
Klappe (10, 19, 20, 37, 38, 39) aufweist, welche
den Luft/Elemente-Strom, der in das Füllvolumen (4)
eintritt, derart lenkt, dass die Füllung des dichten
Sackes (8) optimiert wird.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, dass sich mindestens
eine dieser Klappen (49) auf beiden Seiten mindestens
einer Platte (3) derart erstreckt, dass sie einen
Teil im Inneren des Füllvolumens und einen Teil (50)
außerhalb des Füllvolumens aufweist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass sie Anschlagmittel
(11, 12, 13, 14, 15) außerhalb des Sackes aufweist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass sie Anschlagmittel
(32, 33, 481, 57, 58) ganz oder teilweise an einer
Leitung (48, 55) mit der Funktion, den Luft/Elemente-
Strom in den Sack zu bringen, aufweist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die erste Platte (2)
für den Einlass eines Luft/Elemente-Stromes in einer
im Wesentlichen vertikalen Ebene liegt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Platte
(3, 36) für den Auslass eines Luftstromes in einer im
Wesentlichen horizontalen oder vertikalen Ebene
liegt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine
Klappe (10, 19, 20, 37, 38, 39) an einer oder den
beiden Platten (2, 3, 36) entlang einer Längs- und/
oder Querachse des Aufbaus (1) befestigt ist, wobei
sie mit der Platte einen Winkel derart bildet, dass der
Luft/Elemente-Strom zum Boden des Sackes hin gelenkt
wird, wobei sich dieser Winkel je nach der Füllung
des Sackes verringert.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass sie komplementäre
Platten (16, 16’) aufweist, die sich senkrecht zu
der ersten (2) und der zweiten Platte (3, 36) erstrekken
und eine mit jeder der ersten und zweiten Platte
gemeinsame Kante aufweisen.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, dass die komplementären
Platten (16, 16’) mindestens eine den Luft/Elemente-Strom lenkende Klappe (19, 20) aufweisen.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, dass jede komplementäre
Platte (16, 16’) eine zweite parallele Platte (17,17’) derart aufweist, dass ein V oder ein U gebildet
wird, dessen Scheitel an der Seite des Entleerungsvolumens
(5) so sitzt, dass Kanäle (18, 18’) zur Luftentleerung
gebildet werden.
13. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel
des Sackes an dem Aufbau einen Rand (7)
aufweisen, der an dem Umfang der Einlassplatte (2)
für den Luft/Elemente-Strom angeordnet ist, auf welchem
sich die Krempe des Sackes aufbringt.
14. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die Einlassplatte
(2) für den Luft/Elemente-Strom mehrere Klappen
aufweist, wobei die in dem oberen Teil der Platte
gelegenen Klappen (38) in das Innere des Sackes
und nach oben gerichtet sind, und die in dem unteren
Teil der Platte gelegenen Klappen (39) in das Innere
des Sackes und nach unten gerichtet sind.
15. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die Elemente
pflanzliche Abfälle, Früchte, Schnee oder Sand sind.
16. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass sie Mittel (41) aufweist,
um den aus dem Entleerungsvolumen austretenden
Luftstrom zum Boden hin zu führen, damit
ein Schleudern der noch in dem Luftstrom enthaltenen
Teilchen oder die Verunreinigung mit dem nichtgefilterten
Rückstand vermieden wird.
17. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass sie Mittel (41) aufweist,
um den aus dem Entleerungsvolumen austretenden
Luftstrom derart zu leiten, dass dieser Strom
angesaugt und in der Schnittkammer (45) einer Einrichtung
rezykliert wird.
18. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass sie Mittel (51) aufweist,
um zwei Positionsarten bezüglich einer Einrichtung,
auf der sie montiert ist, anzunehmen: eine
Benutzungsposition, wobei sich die zweite Platte in
einer horizontalen Ebene befindet, und eine Position,
in der gleichzeitig aufgestellt und erlaubt wird,
den Sack in der Vorrichtung anzuordnen, wobei sich
die zweite Platte dann erneut in einer im Wesentlichen
horizontalen Ebene nach einer Drehung von
ungefähr + oder - 180° befindet, d.h., dass sie bezüglich
ihrer Benutzungsposition gedreht ist, wobei
der genaue Drehwinkel von der Form des dem Anschlag dienenden Motors abhängt.
19. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass sie ferner eine
Schutzplatte (46) aufweist, die unter einem Sack (47)
positioniert ist, um ihn vor Rissen zu schützen.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 und 19,
dadurch gekennzeichnet, dass wenn die Vorrichtung
in Abstellposition angeordnet ist, die Schutzplatte
(46) entlang einer horizontalen Achse (52)
schwenkt, um eine Leitung (48) zu schließen, welche
den aus einer Schnittkammer (45) austretenden
Luft/Elemente-Strom in die Vorrichtung bringt, um
den Zugang zu den Schneidmessern der Schnittkammer
(45) zu schützen und so ein Zurückkehren
in die Abstellposition bei völliger Sicherheit zu erlauben.
21. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung ein
Rasenmäher, ein Freischneidegerät, eine Grasmähmaschine,
ein Aufreißer, ein Brecher, ein Aspirator
oder ein Früchtesammler ist.
22. Rasenmäher mit einem Hauptträger (21), der mit einem
Antriebsmotor (22), zwei Vorderrädern (23),
zwei Hinterrädern (24) und einem zentralen
Schneidgehäuse (25), in welchem mindestens zwei
um eine zum Boden im Wesentlichen senkrechte
Achse (27) rotierende Messer befestigt sind, versehen
ist, wobei mindestens zwei Messer einen Strom
von Luft und Abfällen erzeugen, der radial unter der
Wirkung einer Zentrifugalkraft in Richtung einer Auslassöffnung
(28) entleert wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Rasenmäher ferner eine Vorrichtung
zum Füllen eines Sackes mit pflanzlichen
Abfällen aufweist, die durch einen von dem Rasenmäher
erfolgten Strom mitgeführt werden, wobei der
Rasenmäher einen steifen Aufbau (1) aufweist, welcher
der Einrichtung (T) zugeordnet ist, und der sich
in den Sack einfügt und den Sack (8) trägt, wobei
der steife Aufbau (1) erlaubt, das innere Volumen
des Sackes in ein Fach (4), das für die Füllung mit
pflanzlichen Abfällen bestimmt ist und in ein Fach
(5), das für die Entleerung der die pflanzlichen Abfälle
mitführenden Luft bestimmt ist, aufzuteilen, wobei
die Vorrichtung nahe an der Auslassöffnung (28)
angebracht ist und der steife Aufbau (1) mindestens
zwei Platten aufweist, die eine gemeinsame Kante
haben und im Wesentlichen senkrecht zueinander
sind, nämlich eine erste Platte (2) für den Einlass
eines Luft/Elemente-Stromes mit einer Öffnung (6),
auf der der Sack (8) teilweise derart befestigt, dass
das Füllvolumen (4) gebildet wird, und eine zweite
Platte (3, 21) für den Auslass eines Luftstromes, die
sich in den Sack (8) einfügt und Öffnungen (9) aufweist,
die derart gebildet sind, dass der Auslass des
Luftstromes aus dem Füllvolumen (4) in das Auslassvolumen
(5) des Sackes erlaubt wird, wobei zugleich
der Durchgang der Elemente verhindert wird.

